Die Bausachverständigen und Baugutachter
Profitieren Sie von unserer fachübergreifenden Kompetenz!
Die Bausachverständigen und Baugutachter
Profitieren Sie von unserer fachübergreifenden Kompetenz!
Wir helfen Ihnen!
Das Bausachverständigenbüro Toussaint + Partner mit Standort in Bremen – Oberneuland unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Ihr Haus und ist spezialisiert auf Schäden aller Art an Gebäuden.
Wir arbeiten schwerpunktmäßig in Norddeutschland, können auf Wunsch aber auch bundesweit tätig werden.
Wir erstellen Versicherungsgutachten, Bauschadensgutachten, begleiten Bauprojekte, führen Beweissicherungen durch und bewerten Versicherungssumme von Immobilien.
Unsere Sachverständigen sind unabhängig, erfahren und beraten Sie umfassend und transparent.
Durch stetige Weiterbildungsmaßnahmen sichern wir Ihnen sachgemäße Bewertungen unter Einhaltung neuer Normen und Vorschriften zu. Bei fachübergreifenden Problemen ziehen wir in Abstimmung mit dem Auftraggeber Sonderingenieure hinzu und übernehmen die Koordinierung.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner für Neubau, Altbau und Sanierung.
Sprechen Sie uns an!
Partner – Sachverständige
Team
Wilfried Köster
Maurermeister / techn. Mitarbeiter
Martina Bertram
Barbara Boecker
Pamela Entelmann
Yvonne Kuschel
Annette Broy
Backoffice / techn. Innendienst
Telefon 0421-49 16 22 – 0
info@sv-tp.de
Ihr Kompetenter Partner
Bei Versicherungsschäden
Egal, ob Brand-, Sturm-, Hagel-, Haftpflicht-, Leitungswasser- oder Elementarschäden. Bei Versicherungsschäden stehen wir entweder Versicherungsgesellschaften oder Versicherungsnehmern tatkräftig zur Seite.
- Terminierung und Vor-Ort-Besichtigung
- Prüfung von Unterlagen und Plausibilitätskontrolle
- Empfehlung und Koordination von Sofortmaßnahmen
- Ermittlung der Schadensursache
- Untersuchung von Regressmöglichkeiten
- Schätzung der Schadenshöhe zum Neu- und Zeitwert
- Belegprüfung
- Bei Kundenwunsch Begleitung des Schadensfalls
Ihr Kompetenter Partner
Bei Versicherungsschäden
Egal, ob Brand-, Sturm-, Hagel-, Haftpflicht-, Leitungswasser- oder Elementarschäden. Bei Versicherungsschäden stehen wir entweder Versicherungsgesellschaften oder Versicherungsnehmern tatkräftig zur Seite.
- Terminierung und Vor-Ort-Besichtigung
- Prüfung von Unterlagen und Plausibilitätskontrolle
- Empfehlung und Koordination von Sofortmaßnahmen
- Ermittlung der Schadensursache
- Untersuchung von Regressmöglichkeiten
- Schätzung der Schadenshöhe zum Neu- und Zeitwert
- Belegprüfung
- Bei Kundenwunsch Begleitung des Schadensfalls
Richtig ermittelt
Versicherungswert /-summe
Beim Versicherungswert handelt es sich um einen Betrag, der erforderlich ist, um das versicherte Objekt bei einer völligen Zerstörung wieder aufzubauen. Dieser Wert weicht oft deutlich vom Verkehrswert bzw. Marktwert der Immobilie ab. Eine in Ihrem Versicherungsvertrag vom Versicherungswert abweichende Versicherungssumme ist für Sie nachteilig. Entweder zahlen Sie eine zu hohe Versicherungsprämie, oder erhalten im Fall einer Unterversicherung im Schadensfall keine vollständige Entschädigung.
Ein häufiger Grund für falsche Versicherungssummen sind wertsteigernde An- oder Umbauten, welche im Vertrag keine Berücksichtigung finden. Oder beim Erwerb eines Gebäudes werden alte Versicherungsverträge ohne Anpassung übernommen. Bei Neubauten kann die fachkundige und objektive Ermittlung des Versicherungswertes für Sie nützlich sein. Insbesondere auch auf dem gewerblichen Sektor verhilft die Anpassung der Versicherungssumme an den tatsächlichen Bestand zu wirtschaftlichen Vorteilen. Wir bieten ihnen eine Überprüfung und ggf. Neubewertung der Versicherungssumme Ihrer Immobilie zum Neu- und Zeitwert an.
Richtig ermittelt
Versicherungswert – Versicherungssumme
Beim Versicherungswert handelt es sich um einen Betrag, der erforderlich ist, um das versicherte Objekt bei einer völligen Zerstörung wieder aufzubauen. Dieser Wert weicht oft deutlich vom Verkehrswert bzw. Marktwert der Immobilie ab. Eine in Ihrem Versicherungsvertrag vom Versicherungswert abweichende Versicherungssumme ist für Sie nachteilig. Entweder zahlen Sie eine zu hohe Versicherungsprämie, oder erhalten im Fall einer Unterversicherung im Schadensfall keine vollständige Entschädigung.
Ein häufiger Grund für falsche Versicherungssummen sind wertsteigernde An- oder Umbauten, welche im Vertrag keine Berücksichtigung finden. Oder beim Erwerb eines Gebäudes werden alte Versicherungsverträge ohne Anpassung übernommen. Bei Neubauten kann die fachkundige und objektive Ermittlung des Versicherungswertes für Sie nützlich sein. Insbesondere auch auf dem gewerblichen Sektor verhilft die Anpassung der Versicherungssumme an den tatsächlichen Bestand zu wirtschaftlichen Vorteilen. Wir bieten ihnen eine Überprüfung und ggf. Neubewertung der Versicherungssumme Ihrer Immobilie zum Neu- und Zeitwert an.
Ihr Experte
Für Baumängel und Schäden
Sie benötigen einen objektiven und fachkundigen Sachverständigen bei der Beurteilung von Ausführungsmängeln oder Schäden an Ihrer Immobilie? Dann sind Sie bei uns in guten Händen. Wir ermitteln Art und Ursache von Bauschäden und nehmen zu vermuteten Mängel bzw. vermuteten Ausführungsfehlern von Handwerkern Stellung.
In unserem Gutachten sprechen wir nach Wunsch auch Empfehlungen zur Mängel- oder Schadensbeseitigung aus. Nach Bedarf binden wir in unsere Untersuchung und Stellungnahme auch Fachleute wie z.B. Biologen, Tragwerksplaner und Fachingenieure für Technische Gebäudeausrüstung ein.
Ihr Experte
Für Baumängel und Schäden
Sie benötigen einen objektiven und fachkundigen Sachverständigen bei der Beurteilung von Ausführungsmängeln oder Schäden an Ihrer Immobilie? Dann sind Sie bei uns in guten Händen. Wir ermitteln Art und Ursache von Bauschäden und nehmen zu vermuteten Mängel bzw. vermuteten Ausführungsfehlern von Handwerkern Stellung.
In unserem Gutachten sprechen wir nach Wunsch auch Empfehlungen zur Mängel- oder Schadensbeseitigung aus. Nach Bedarf binden wir in unsere Untersuchung und Stellungnahme auch Fachleute wie z.B. Biologen, Tragwerksplaner und Fachingenieure für Technische Gebäudeausrüstung ein.
Ihr Unterstützer
Technische Qualitätskontrolle
Sie lassen eine Immobilie schlüsselfertig, z.B. über einen Bauträger, errichten? Dann steht Ihnen in der Regel kein Architekt zur Verfügung, der bei der Bauüberwachung Ihre Interessen vertritt. Bei solchen Bauvorhaben ist eine baubegleitende technische Qualitätskontrolle (TQ) sinnvoll. Sie stellt im Sinne eines Qualitätsmangements während der Planung und Bauzeit nicht nur die handwerksgerechte Ausführung von Bauleistungen, sondern auch die Übereinstimmung von Planung, Ausschreibung und Ausführung sowie Konformität mit wesentlichen technischen Regeln sicher.
- Durchsicht der Planungsunterlagen, Prüfung auf Plausibilität und Übereinstimmung mit wichtigen technischen Regeln
- Technische Prüfung und Beurteilung von Bau- und Leistungsbeschreibungen
- Technische Prüfung und Beurteilung von Bauwerkverträgen
- Baustelleninspektionen zur Kontrolle der Bauqualität und Übereinstimmung mit der Planung
- Erstellen von Prüfberichten mit Darstellung vorhandener Mängel bzw. Abweichungen
- Beratung bei technischen Abnahmen
Ihr Unterstützer
Technische Qualitätskontrolle
Sie lassen eine Immobilie schlüsselfertig, z.B. über einen Bauträger, errichten? Dann steht Ihnen in der Regel kein Architekt zur Verfügung, der bei der Bauüberwachung Ihre Interessen vertritt. Bei solchen Bauvorhaben ist eine baubegleitende technische Qualitätskontrolle (TQ) sinnvoll. Sie stellt im Sinne eines Qualitätsmangements während der Planung und Bauzeit nicht nur die handwerksgerechte Ausführung von Bauleistungen, sondern auch die Übereinstimmung von Planung, Ausschreibung und Ausführung sowie Konformität mit wesentlichen technischen Regeln sicher.
- Durchsicht der Planungsunterlagen, Prüfung auf Plausibilität und Übereinstimmung mit wichtigen technischen Regeln
- Technische Prüfung und Beurteilung von Bau- und Leistungsbeschreibungen
- Technische Prüfung und Beurteilung von Bauwerkverträgen
- Baustelleninspektionen zur Kontrolle der Bauqualität und Übereinstimmung mit der Planung
- Erstellen von Prüfberichten mit Darstellung vorhandener Mängel bzw. Abweichungen
- Beratung bei technischen Abnahmen
Ihr kompetenter Partner
Bei Beweissicherungen
In der Nachbarschaft Ihrer Immobilie wird gebaut? Auch bei korrekter Planung und fachgerechter Ausführung dieser nachbarlichen Baumaßnahe kann nicht ausgeschlossen werden, dass an Ihrem Gebäude Schäden entstehen. Um Streit mit dem verantwortlichen Bauherrn zu vermeiden, ist die Erstellung eines Beweissicherungsgutachtens sinnvoll. Unter Beweissicherung oder Bauzustandsfeststellung wird die Dokumentation und Erfassung von Gebäudeschäden verstanden. Damit lässt sich der Zustand des begutachteten Objektes vor und nach der benachbarten Bautätigkeit eindeutig bestimmen, unnötige Auseinandersetzungen können vermieden werden. Der Zustand eines Bauwerks wird durch Ortsbesichtigung und mittels eines Gutachtens in Wort und Bild dokumentiert und archiviert.
- Dokumentation des Bestandes vor Beginn der Bauarbeiten
- Im Sonderfall laufende Beobachtungen und Messungen während der Bauzeit
- Auf Wunsch abschließende Begehung nach Beendigung der Bauarbeiten
- Im Bedarfsfall Ermittlung der Schadenhöhe zum Neu- und Zeitwert
Ihr kompetenter Partner
Bei Beweissicherungen
In der Nachbarschaft Ihrer Immobilie wird gebaut? Auch bei korrekter Planung und fachgerechter Ausführung dieser nachbarlichen Baumaßnahe kann nicht ausgeschlossen werden, dass an Ihrem Gebäude Schäden entstehen. Um Streit mit dem verantwortlichen Bauherrn zu vermeiden, ist die Erstellung eines Beweissicherungsgutachtens sinnvoll. Unter Beweissicherung oder Bauzustandsfeststellung wird die Dokumentation und Erfassung von Gebäudeschäden verstanden. Damit lässt sich der Zustand des begutachteten Objektes vor und nach der benachbarten Bautätigkeit eindeutig bestimmen, unnötige Auseinandersetzungen können vermieden werden. Der Zustand eines Bauwerks wird durch Ortsbesichtigung und mittels eines Gutachtens in Wort und Bild dokumentiert und archiviert.
- Dokumentation des Bestandes vor Beginn der Bauarbeiten
- Im Sonderfall laufende Beobachtungen und Messungen während der Bauzeit
- Auf Wunsch abschließende Begehung nach Beendigung der Bauarbeiten
- Im Bedarfsfall Ermittlung der Schadenhöhe zum Neu- und Zeitwert